Der Referenzmarktwert wird für Wasserkraft-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen angewendet. Er ist nach EAG „der erzeugungsgewichtete Mittelwert der Stundenpreise einer Technologie eines gegebenen Zeitraums einer Gebotszone in Cent pro kWh“ (§5 Abs. 33 EAG). Die Energie-Control Austria ist verpflichtet den Referenzmarktwert zu Beginn eines Monats für jede Technologie zu veröffentlichen.
Der Referenzmarktpreis wird für Biogas, Biomasse und für die gemeinsame Technologieausschreibung von Wind und Wasser angewendet. Der Referenzmarktpreis ergibt sich aus dem „arithmetischen Mittelwert aller Stundenpreise“ der einheitlichen Day-Ahead-Marktkopplung der österreichischen Gebotszone eines Kalenderjahres (§12 EAG). Die E-Control ist verpflichtet den Referenzmarktpreis zu Beginn eines Kalenderjahres für das vergangene Jahr zu veröffentlichen. Ausnahme bildet der Referenzmarktpreis der gemeinsamen Technologieausschreibung. Hier wird der Referenzmarktpreis pro Monat berechnet und veröffentlicht.
Referenzmarktwert und Referenzmarktpreis bestimmen, neben dem Anzulegenden Wert, die Höhe der Marktprämie in Österreich. Sie werden vom Anzulegenden Wert abgezogen, um die Marktprämie zu ermitteln.