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Ausschreibungen nach EAG

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in Österreich ändert die Vergabeverfahren für die Förderung von Erneuerbarer-Energien-Anlagen. Je nach Technologie und Größe der Anlage, wird die Höhe des Anzulegenden Werts in Ausschreibungen ermittelt und nicht mehr über den Einspeisetarif festgelegt. An EAG-Ausschreibungen nehmen Photovoltaik und Biomasseanlagen sowie Windkraftanlagen teil. Es gibt zudem technologieübergreifende Ausschreibungen für Wind und Wasser. Gebotstermine, Volumina und Höchstpreise werden per Verordnung festgelegt und Ergebnisse durch die EAG-Förderabwicklungsstelle veröffentlicht. 

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Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz-(EAG)
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist ein neues Gesetz, das zum Ziel hat, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der österreichischen Stromproduktion bis 2030 auf 100% zu steigern und bis 2040 die Klimaneutralität des Landes zu erreichen. Das EAG regelt die zentralen Fragen der Förderung der Erneuerbaren Energien und ist damit der Nachfolger des Ökostromgesetzes (ÖSG, auch ÖkostromG).
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Marktprämie

Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) von 2021 führt die Marktprämie und das Marktprämienmodell (MPM) für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie ein. Die Marktprämie hat zum Ziel die Erzeugung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu fördern und somit den Ausbau zu unterstützen. Sie gleicht die Differenz zwischen den Produktionskosten und dem durchschnittlichen Marktpreis aus. Wie hoch die jeweilige Marktprämie ist, hängt von der Höhe des anzulegenden Werts ab, der, je nach Energieträger, entweder in technologiespezifischen Ausschreibungen bestimmt oder per Verordnung festgelegt wird.

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Herkunftsnachweise

Herkunftsnachweise (HKNs) ermöglichen es, die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nachzuvollziehen. Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, das genau anzeigt, aus welcher Anlage eine bestimmte Menge an Strom erzeugt wurde. Es stellt sicher, dass diese Menge nur einmal als Strom aus einer erneuerbaren Quelle (Ökostrom) verkauft werden kann. Ziel ist es, so für mehr Transparenz im Stromsektor, insbesondere für Verbraucher, zu sorgen.

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WissenFlexibilität im StromsystemWissenErneuerbare EnergienVerkehrswende
Sektorenkopplung

Die Sektorenkopplung verbindet die Energiesysteme Strom, Wärme, Kälte, Verkehr und Industrie. Statt jeden dieser Sektoren einzeln zu betrachten, verfolgt sie einen ganzheitlichen Ansatz mit dem Ziel, die Energiebranche als Ganzes zu Dekarbonisieren und Ressourcen effizienter einzusetzen. Diese Ziele sollen durch eine möglichst vollständige Umstellung auf eine Energieversorgung aus Strom, die sogenannte „All Electric Society“ erreicht werden. Dies funktioniert allerdings nur, wenn Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien produziert wird. Die Sektorenkopplung ist maßgeblich von Flexibilitätspotenzialen in Erzeugern, Verbrauchern und Speicher in allen Energiesektoren und deren Nutzung und Verknüpfung abhängig.

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EEG-Umlage

Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Nach diesem Gesetz sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, den Strom von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), die ins öffentliche Netz einspeisen, zu einer festgelegten Vergütung abzunehmen; der Strom wird entweder direkt oder über Direktvermarkter an der Strombörse oder im außerbörslichen Stromhandel verkauft. Mögliche Differenzen zwischen den Stromproduktionskosten und dem Marktpreis gleicht die Marktprämie aus, die über die EEG-Umlage finanziert wird. Die EEG-Umlage zahlen alle Stromverbraucher über einen Anteil an ihren Strombezugskosten, Ausnahmeregelungen gelten für stromverbrauchsintensive Industriezweige. Auch Eigenversorger müssen seit 2014 EEG-Umlage entrichten, sofern Sie nicht unter im EEG festgeschriebene Sonderregelungen fallen.

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